Brandschutz

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SACAC – auf der sicheren Seite

Unsere Stützen sind gutachterlich beurteilt und erfüllen mit dem Eintrag ins VKF-Brandregister die höchstmöglichen Anforderungen.

Wie bestimmt man den Feuerwiderstand einer Stütze?

Voraussetzung für das sichere Erreichen des Feuerwiderstandes einer Stütze ist gemäss aktuell gültigem Stand der Technik einerseits die Verwendung einer geprüften Betonrezeptur, welche nach-weislich im Brandfall nicht abplatzt und zum Zweiten eine rechnerische Berechnung des Feuerwider-standes.

Übersicht der Rezepturen

Die von uns verwendeten Rezepturen erreichen einen Feuerwiderstand bis R180 gemäss SIA 262.002 (SN EN 1992-1-2: 2004) sowie SN EN 1992‐1‐2 CH NA:2014.

Herstellungsverfahren Festigkeitsklasse Rezeptur Schlankheit λ max. Bauteilabmessung min. Brandschutznachweis
Schleuderbeton (SB) C 75/90 019/219 150 20cm VKF Nr. 031597

Gutachten
G 6.1/13-048

GS 3.2/14-323-5

Schleuderbeton (SB)

hell/dunkel bis 5%

C70/85 22x/23x 150 20cm Gutachten
GS 3.2/15-199-5
Selbstverdichtender Beton (SCC) C 75/90 452 150 15cm VKF Nr. 031596

Gutachten
G 6.1/14-031

Selbstverdichtender Beton (SCC)

hell/dunkel bis 5%

C 70/85 46x/47x 150 15cm VKF Nr. 031596

Gutachten
GS 3.2/14-323-4

Selbstverdichtender Beton (SCC)

Farbig pigmentiert bis 5%

C 70/85 48x 150 15cm Gutachten
GS 3.2/15-199-8

Was passiert im Brandfall?

Dem Beton werden gezielt Polypropylen-Fasern (PP-Fasern) beigefügt, welche im Brandfall ein Porensystem schaffen. Durch dieses kann der bei erhöhten Temperaturen entstehende Wasser-dampf entweichen, wodurch wiederum nachweislich Abplatzungen im Brandfall vermieden werden. Dieser Mechanismus wurde durch umfassende belastete 1:1 Versuche in den letzten Jahren verifiziert und von der MFPA Leipzig mit Gutachten bestätigt. Die Einträge ins VKF Brandregister erfolgten für unseren Schleuderbeton sowie unseren SCC-Beton 2015.

Wieso steht im VKF-Zertifikat keine Brandschutzklasse sondern nur ein Stern?

Da der Feuerwiderstand einer Stütze von der Betonrezeptur, dem Querschnitt, der Länge, der Überdeckung und dem Bewehrungsgehalt abhängig ist, muss für jede einzelne Stütze die spezifische Feuerwiderstandsdauer berechnet werden. Aus diesem Grund ist bei den VKF Einträgen keine generelle Feuerwiderstandsdauer angegeben und man verweist auf die Gutachten (* Stern), in welchen die Berechnungsmethoden vorgegeben sind.

Nach welcher Methode erfolgt der rechnerische Nachweis?

Den Nachweis erbringen wir unter Einhaltung der im Gutachten aufgeführten Randbedingungen mit der erweiterten Methode A der Norm EN 1992-1-2 (2004) sowie gemäss dem seit kürzlich geltenden Nationalen Anhang dazu (SN EN 1992‐1‐2 CH NA:2014). Grundvoraussetzung für diese Berechnung ist ein anerkannter Nachweis des Nicht-Abplatzens des Betons basierend auf belasteten 1:1 Brandversuchen. Anbieter von Betonstützen in der Schweiz müssen seit Sommer 2014 diese Nachweise liefern können.

Welche Randbedingungen sind für den rechnerischen Nachweis zu berücksichtigen, damit man die erweiterten Methode A des eurocodes SN EN 1992-1-2 (2004) anwenden darf?

  • Die minimalen Bauteilabmessungen sind in der Rezeptur-Übersicht aufgeführt (150mm für SCC und 200mm für SB)
  • Bewehrungsgehalt max. 20%
  • Es dürfen nur nachweislich nicht abplatzende Beton-Rezepturen verwendet werden, welche in den verschiedenen Gutachten explizit aufgeführt sind
  • Für Schlankheiten über λ = 75 muss gemäss Zusatzgutachten (G 6.1/15-015-1 und -2) zudem die Mindestbewehrung As/A = 1.0673e-3 (λ -75) eingehalten werden (Bei λ = 150 entspricht dies 8%)

Wann und in welcher Form wird bei der SACAC der Feuerwiderstand für Stützen nachgewiesen?

Mit unseren Deklarationsschreiben bestätigen wir für jedes Objekt bereits in der Offertphase, dass wir jede einzelne Stütze bemessen um den geforderten Feuerwiderstand gemäss den VKF Zertifikaten und den entsprechenden Gutachten zu erreichen. Die detaillierte Berechnung auf einer A4-Seite (pro Stütze) wird auf Verlangen unseren Kunden oder Ingenieuren zugestellt (auch schon in der Offertphase)

Ihre Ansprechpartner

Stefano Haas

Leiter Verkauf Deutschschweiz & Tessin

haas@sacac.ch
+41 (0)62 888 10 92

2000 550 SACAC Schweiz

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