Neues Bauproduktegesetz (BauPG: gültig seit 1. Juli 2015)
Wir möchten unseren Kunden eine maximale Sicherheit der Produkte bieten können. Darum sind die Produkte nach sämtlichen gängigen Standards zertifiziert und erfüllen alle Vorschriften über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit.
Am 1. Oktober 2014 sind das neue Bauproduktegesetz (BauPG) und die Bauprodukteverordnung (BauPV) in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015 ist die Einhaltung der Richtlinien seit dem 1. Juli von Anbietern durch ein Zertifikat nachzuweisen.
Was ist das neue BauPG?
Das Bauproduktegesetz ist eine Erweiterung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossen-schaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitäts-bewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, SR 0.946.526.81). Es regelt den Handel in der Schweiz und mit der EU im Bereich der Bauprodukte. Das BauPG gilt für sämtliche Bauprodukte, die mit einer harmonisierten EN-Norm geregelt sind, in unserem Fall also für vorfabrizierte Betonstützen und Treppen.
Was sind die Folgen des neuen BauPG?
Durch eine Leistungserklärung muss ein Hersteller klar deklarieren, für welche Zwecke ein Produkt im Bauwerk eingesetzt werden kann. Der Hersteller übernimmt somit die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts im Rahmen der Leistungserklärung. Diese ersetzt bisherige gängige Qualitäts-sicherungsmassnahmen wie beispielsweise die Brauchbarkeitsanforderung. Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit eines Bauprodukts erfolgt über bezeichnete und notifizierte Stellen (in der Schweiz z. B. SÜGB oder S-Cert), welche die Produkte prüfen und die werkseigene Produktionskontrolle oder Produktleistungen zertifizieren.
Was sind die Vorteile des neuen BauPG?
Das BauPG dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Es gewährleistet für die Schweizer Volkswirtschaft den grenzüberschreitenden Austausch von Bauprodukten unter gleichen Bedingungen wie die Konkurrenz aus dem Ausland. Diese Harmonisierung führt zu einer Reduktion der Bürokratie für Anbieter, einer schnelleren Markteinführung und zu einem verstärkten Wettbewerb in der Branche. Für den Kunden bedeutet dies ein wachsendes Produktangebot und durch die Zertifizierung ein einheitlicher und allgemein anerkannter Qualitätsnachweis beim Kauf von Bauprodukten.
Erfüllt die SACAC das neue BauPG?
Sämtliche relevanten Produkte und Produktionsabläufe der SACAC sind seit spätestens dem 19.06.2015 durch die Zertifizierungsstelle S-Cert oder SÜGB zertifiziert. Wir liefern Ihnen mit den definitiven Werkzeichnungen immer auch die Leistungserklärungen und die technische Dokumentation. Damit erfüllen wir gegenüber unseren Kunden die gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich archivieren wir diese Dokumente bei uns.